Kursdetails

Die Vorsorgevollmacht


Jeder kann in eine Situation geraten, in welcher er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Durch eine Vorsorgevollmacht kann frühzeitig eine Vertrauensperson bestimmt werden, die befugt ist, verbindlich wichtige Angelegenheiten zu regeln. Sollte nur eine Person oder sollten mehrere Personen bevollmächtigt werden? Müssen bzw. sollten Bevollmächtigte auch Familienangehörige sein? Welche Formvorschriften sind zu beachten? Wann ist eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich? Dies wirkt sich maßgeblich auch auf Vorsorgevollmachten aus. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage wird in diesem Vortrag detailliert und bewusst praxisnah auf alle relevanten Neuerungen eingegangen, so auch, inwieweit eine Vorsorgevollmacht nun durch das neue, seit Anfang 2023 geltende „Ehegattennotvertretungsrecht“ entbehrlich sein könnte.

Kurstermine 1

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– Datum Ort
1 Donnerstag  •  12.11.2026  •  18:30 - 21:00 Uhr Ahl Schull, Unterrichtsraum 0.01
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