FAQ der VHS Rhein-Erft
Die FAQ – Frequently Asked Questions – enthalten häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten.
Die Fragen sind in verschiedene Bereiche gegliedert. Werden Ihre Fragen nicht oder nicht ausreichend beantwortet, so setzen Sie sich bitte gerne mit uns in Verbindung.
Fragen zum Programmheft
Wann erscheinen die neuen Programmhefte?
In der Regel erscheint das Programmheft für das 1. Semester in der ersten Dezemberhälfte und das Programmheft für das 2. Semester zwischen Mitte Juni und Anfang Juli. Über die genauen Erscheinungstermine informieren wir Sie immer auf der Startseite unseres Internet-Auftritts.
Wie erhalte ich das Programmheft?
Die Programmhefte werden in Rathäusern, Sparkassen, Banken, Buchhandlungen etc. ausgelegt. Die Auslegestellen in den vier Städten finden Sie hier. Natürlich finden Sie das komplette Angebot auch hier auf diesen Internet-Seiten.
Fragen zu An- und Abmeldungen
Wie melde ich mich an?
Sie müssen sich schriftlich - per Anmeldekarte, Fax, E-Mail, WhatsApp oder online im Internet - anmelden.
Anmeldung über das Internet
Im Internet können Sie Kurse in den Warenkorb legen. Die Anzahl der Kurse im Warenkorb wird in der Kopfzeile angezeigt. Über das Warenkorb-Symbol in der Kopfzeile gelangen Sie zur Anmeldung. Dort können Sie sich registrieren (ein Konto mit Login anlegen) oder als Gast buchen.
Falls Sie bereits ein „Stammhörer-Login“ auf der alten VHS-Homepage haben, bleiben die Login-Daten gültig. Mit dem Login gelangen Sie zu Ihrem Benutzerprofil und erhalten eine Übersicht zu Ihren Kursen und Terminen.
Anmeldung per Post
Schicken Sie am besten eine vollständig und gut lesbar ausgefüllte und unterschriebene Anmeldekarte (letzte Umschlagseite des Programmheftes) oder auch ein formloses Schreiben mit allen erforderlichen Angaben an die Volkshochschule Rhein-Erft, Postfach 1960, 50309 Brühl.
Anmeldung per Fax
Sie können auch eine vollständig und gut lesbar ausgefüllte und unterschriebene Anmeldekarte (letzte Umschlagseite des Programmheftes) oder ein formloses Schreiben mit allen erforderlichen Angaben an die Volkshochschule Rhein-Erft unter der Faxnummer 02232 94507-47 faxen.
Anmeldung per E-Mail
Ihre Anmeldung können Sie auch als E-Mail an die Adresse vhs@vhs-rhein-erft.de schicken. Bitte beachten Sie auch hierbei, alle erforderlichen Angaben mitzuschicken.
Anmeldung per WhatsApp
Sie können eine vollständig und gut lesbar ausgefüllte und unterschriebene Anmeldekarte oder ein formloses Schreiben mit allen erforderlichen Angaben per WhatsApp-Foto an 02232 94507-0 senden.
Bin ich angemeldet? / Anmeldebestätigung
Wenn Sie sich über unsere Internetseite anmelden, erhalten Sie unmittelbar eine E-Mail mit einer Anmeldebestätigung. Falls Sie sich per Post, Fax, E-Mail oder WhatsApp anmelden, erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung eine Nachricht per E-Mail oder ggf. per Post, ob ein Platz in der von Ihnen gewünschten Veranstaltung frei ist. In Verbindung mit dem entsprechenden Kontoauszug über die Zahlung der Teilnahmegebühr gilt die Anmeldebestätigung als Bescheinigung z.B. für das Finanzamt. Sie enthält auch noch einmal alle Kursdaten.
Was passiert, wenn der Kurs schon ausgebucht ist?
Die VHS legt eine Warteliste an. Frei werdende Plätze werden dann in der Reihenfolge des Eingangs auf der Warteliste vergeben.
Bis wann und wie kann ich mich abmelden?
Eine Anmeldung können Sie bis zu 14 Tage, bei Bildungsurlaubseminaren sowie Studienreisen bis zu 21 Tage vor Kursbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der VHS. Mit dem Widerspruch zu einer Abbuchung wird die Anmeldung nicht gleichzeitig storniert.
Bei Anmeldungen über das Internet muss die Bankverbindung mit angegeben werden. Kann diese auch auf einem anderen Wege der VHS mitgeteilt werden?
Falls jemand die Daten der Bankverbindung nicht über das Internet versenden möchte, so besteht die Möglichkeit diese schriftlich (z.B. per Post oder Fax) der VHS zu übermitteln.
Wie sicher sind die Daten, die über das Internet übermittelt werden?
Die persönlichen Daten der Anmeldung werden SSL-verschlüsselt über das Internet versendet.
Fragen zu Gebühren
Welche Arten der Ermäßigung gibt es?
Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre sowie Bundesfreiwilligendienstler erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises eine Gebührenermäßigung von 30 %. Teilnehmer mit geringen Einkommen erhalten auf Antrag bei der Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Gebührenermäßigung von 50%.
Gibt es keine Ermäßigung für Rentner?
Nein, eine Ermäßigung für Rentner gibt es nicht.
Warum wird die volle Teilnehmergebühr abgebucht, obwohl eine Ermäßigung beantragt wurde?
Der Nachweis der Ermäßigungsgrundlage lag bis zum Abbuchungstermin der VHS noch nicht vor. Nach Vorlage des Nachweises wird der entsprechende Betrag erstattet.
Kann ich nur für wahrgenommene Kursstunden bezahlen?
Es gibt keine Teilermäßigung. Die Gebühr wird in vollem Umfang fällig, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich besuchten Kursstunden.
Wann bucht die VHS die Kursgebühr ab?
Die Kursgebühr wird in der Regel ca. 14 Tage vor Kursbeginn abgebucht. Über die vorgesehene Abbuchung werden Sie 14 Tage vorher von der VHS schriftlich informiert.
Kann ich die Kursgebühr auch in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlung ist im Einzelfall nach Absprache mit der Buchhaltung möglich.
Kann ich die Kursgebühr auch in bar oder mit EC-Karte bezahlen?
Eine Barzahlung der Kursgebühr sowie die Zahlung mit EC-Karte (und PIN) sind nur in der Geschäftsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
Ab wann ist eine Teilnahmebescheinigung kostenpflichtig?
Wenn eine Teilnahmebescheinigung im laufenden Semester beantragt wird, ist sie kostenfrei. Wenn sie ab Beginn des neuen Semesters für vorangegangene Semester beantragt wird, wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Diese Gebühr ist vor Ausstellung der Bescheinigung auf das Konto der VHS unter Angabe des Verwendungszweckes und Kurs-Nummer zu überweisen.
Wie und wo kann ich einen Geschenkgutschein erwerben?
Die Gutscheine erhalten Sie in der Geschäftsstelle in Brühl gegen Barzahlung oder auf dem Postweg nach Überweisung des Betrages. Ein Formular für den Geschenkgutschein können Sie auch hier ausfüllen.
Wie kann ich den Geschenkgutschein einlösen?
Gegen Vorlage des Original-Gutscheins wird der Gutschein-Betrag mit der Teilnehmergebühr verrechnet.
Fragen zu Kursen
Welche Vorkenntnisse benötige ich für meinen Kurs?
Erforderliche Vorkenntnisse stehen in der Kursbeschreibung. Darüber hinaus beraten die Fachbereichsleitenden zu Einzelfragen.
Findet mein Kurs statt?
Wenn Sie eine Anmeldebestätigung, aber keine weitere Nachricht von der VHS erhalten haben, findet der Kurs wie geplant statt. Bei allen Änderungen werden Sie selbstverständlich umgehend informiert.
Wo ist der Treffpunkt für die Exkursion?
Alle Ortsangaben finden sich in den Kursbeschreibungen und in Ihren Anmeldebestätigungen.
Bis zu welchem Termin kann man bei Sprachkursen noch einsteigen?
In der Regel ist noch bis zum 3. Unterrichtstermin ein Einstieg möglich.
Stellt die VHS bei den EDV-Kursen die Computer zur Verfügung?
Ja, die Computer werden von der VHS zur Verfügung gestellt. Ausnahmen sind gesondert ausgewiesen wie z.B. "Kurse am eigenen Notebook".
Welches EDV-Programm wird in den EDV-Kursen genutzt?
Bei allen Kursen im Fachbereich EDV und Internet werden sowohl das jeweilige Betriebssystem als auch das Programm in der entsprechenden Version in der Kursbeschreibung genannt.
Bietet die VHS Probestunden an?
Alle Anmeldungen für einen Kurs sind verbindlich. Probestunden sind deshalb nicht vorgesehen. Die VHS berät Sie aber gerne und ermöglicht bei Bedarf einen Kurswechsel.
Fragen zu Deutsch-Kursen
Wie melde ich mich für einen Integrationskurs an?
Für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist eine vorherige Beratung und Einstufung verpflichtend. Die Beratung findet montags in Hürth, dienstags in Wesseling, mittwochs in Pulheim und donnerstags in Brühl statt. Beachten Sie dazu auch unsere Beratungszeiten. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Beratungstermin; telefonisch unter 02232 94507-0 oder per Mail an vhs@vhs-rhein-erft.de.
Was muss ich zum Beratungstermin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis, die Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Verpflichtung von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Sozialamt mit. Und falls vorhanden: den Bescheid über Leistungsbezug vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt.
Wo bekomme ich eine Verpflichtung/Berechtigung zu Kursen?
Eine Verpflichtung erhalten Sie von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Sozialamt. Meist bekommen Sie das Papier bereits bei einem Ihrer ersten Termine.
Menschen aus EU-Ländern, deutsche Staatsbürger*innen, oder Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung/Duldung können eine Berechtigung beantragen.
Das können Sie hier selbst tun.
Alternativ können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin helfen wir Ihnen dann, den Antrag zu stellen.
Wie lange dauert der Integrationskurs?
Integrationskurse bestehen aus insgesamt sechs Sprachmodulen: Modul 1 & Modul 2 (A1-Niveau), Modul 3 & Modul 4 (A2-Niveau), Modul 5 & Modul 6 (B1-Niveau). Jedes Modul umfasst 100 Unterrichtsstunden. Im Anschluss an die Sprachmodule folgt das Modul 7, das sich mit Kultur, Politik und Geschichte in Deutschland beschäftigt. Dieses Modul umfasst ebenfalls 100 Unterrichtsstunden und nennt sich „Orientierungskurs“.
Insgesamt dauert ein allgemeiner Intergrationskurs von Modul 1 bis Modul 7 meist ein Jahr lang. Mitgerechnet sind die Ferienzeiten, in denen die Kurse pausieren.
Zweitschriftlernerkurse oder Alphabetisierungskurse bestehen aus insgesamt neun Modulen und laufen jeweils drei Module (300 Unterrichtsstunden) länger. Diese Stunden werden am Anfang des Kurses genutzt, um das Schreiben im lateinischen Alphabet zu erlernen. Der Orientierungskurs findet im Anschluss an diese Stunden statt. In diesem Falle kann ein Kurs bis zu 1,5 Jahren laufen.
Müssen alle Teilnehmenden eine Prüfung machen?
Alle Teilnehmenden mit einer Verpflichtung zu Integrationskursen müssen nach Modul 6 eine Prüfung („Deutschtest für Zuwanderer“, kurz „DTZ“) ablegen. Mit einer Berechtigung ist es nicht zwingend notwendig, allerdings empfehlen wir die Teilnahme an der Prüfung, um das offizielle Sprachzertifikat zu erhalten.
Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur mit einer Verpflichtung/Berechtigung möglich.
Möchten Sie eine Prüfung ablegen, haben jedoch keins der beiden Dokumente, können Sie bei anderen Trägern in Köln oder Bonn die Prüfung als Selbstzahler*in ablegen.
Ein großes Angebot finden Sie auf dieser Website von Telc.
Man kann die Prüfung mit A2 oder B1 bestehen. Um das „Zertifikat Integration“ zu erhalten, ist das B1-Niveau notwendig.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht mit B1 bestanden habe?
Jede Person mit einer Verpflichtung/Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs erhält ein Kontingent von 600 (allgemeine Integrationskurse) oder 900 (Zweitschriftlerner- und Alphabetisierungskurse) Unterrichtsstunden. Zusätzlich ist eine Teilnahme am „Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)“ kostenfrei.
Sollte bei diesem Test nicht das B1-Niveau erreicht werden, können Teilnehmende ggf. offene Stunden nutzen, um Integrationskurse noch einmal zu besuchen.
Im Regelfall sind diese Stunden jedoch aufgebraucht (bei Teilnahme an allen sechs oder neun Modulen) und eine erneute Teilnahme an Integrationskursen mit Förderung vom BAMF fällt weg. Zusätzliche Module oder Prüfungsversuche müssen selbst gezahlt werden. Ein Modul kostet dann 285,00 Euro. Die Teilnahme an der Prüfung kostet 125,00 Euro.
Eine Ausnahme bildet der Alphabetisierungskurs. Hier schreiben Teilnehmende in der Regel nicht nach neun Modulen den „DTZ“, sondern es werden drei weitere Module beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt. In diesen Kursen wird also erst nach zwölf Kursmodulen die Prüfung geschrieben.
Nach Absolvieren aller Stunden ist auch hier kein Besuch der Integrationskurse mit Förderung vom BAMF mehr möglich ist und jede weitere Teilnahme an der Prüfung kostet 125,00 Euro.
Muss ich auch den Orientierungskurs machen?
Um das "Zertifikat Integration" vom BAMF zu erhalten, müssen Sie den Sprachtest „DTZ“ (Deutschtest für Zuwanderer) nach Modul 6 und den Test zum Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ nach Modul 7 bestehen. Sie können hier selbst für den Test „Leben in Deutschland“ lernen. Eine Teilnahme am Kurs ist allein schon für die Sprachpraxis jedoch sinnvoll.
Wie und wann bekomme ich mein Fahrgeld?
Wenn Sie mehr als 5 Kilometer vom Kursort entfernt wohnen und von dem Kostenbeitrag für den Kurs befreit sind, steht Ihnen ein Fahrkostenzuschuss zu. Bitte machen Sie uns direkt bei der Beratung oder per Mail darauf aufmerksam. Wir stellen dann einen Antrag für Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Höhe des Zuschusses wird vom Bundesamt berechnet. Das Geld wird nach jedem Kursmodul und je nach Anwesenheit ausgezahlt. Die Auszahlung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Fragen zu Prüfungen und Zertifikaten
Wie melde ich mich zu einer Deutsch-Prüfung an?
Die Anmeldung für den „Deutschtest für Zuwanderer A2-B1“ ist persönlich im VHS-Haus in Brühl möglich. Eine Anmeldung ist nur für Personen möglich, die vom BAMF gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie von Christine Gratt-Weimann (Tel.: 02232 94507-15) und Daniela Fischer (Tel.: 02232 94507-23).
Wie kann ich mich auf die Deutsch-Prüfung vorbereiten?
In unseren Integrationskursen und „Deutsch als Zweitsprache“-Kursen werden Sie auf die Prüfung vorbereitet. Können Sie keinen Kurs besuchen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachbereichsleitung.
Wann und woher bekomme ich das Ergebnis meiner Deutsch-Prüfung?
Die Prüfungsergebnisse vom „Deutschtest für Zuwanderer A2-B1“ erhalten Sie ca. sechs Wochen nach dem Prüfungstermin schriftlich von der VHS mitgeteilt.
Kann ich einen Test „Leben in Deutschland“ ablegen ohne vorher einen Kurs zu besuchen?
Bitte sprechen Sie dies mit der zuständigen Fachbereichsleitung ab.
Wie erhalte ich das Ergebnis des Tests „Leben in Deutschland“?
Ca. acht Wochen nach dem Testtermin liegen die Ergebnisse vor. Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie hier erfahren.
Das Zertifikat erhalten Sie von der VHS. Sie bekommen schriftlich Bescheid, wann und wo Sie sich das Zertifikat abholen können.
Wie melde ich mich für den Einbürgerungstest an?
Eine Anmeldung ist nur persönlich im VHS-Haus in Brühl möglich. Bitte bringen Sie Ihren Pass und 25€ zur Anmeldung mit.
Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
Auf der Internet-Seite des Bundesamtes können Sie sich gezielt über den Test informieren und sich auf den Test vorbereiten.
Wie erfahre ich die Ergebnisse des Einbürgerungstests?
Die Ergebnisse werden Ihnen direkt vom Bundesamt per Post zugestellt.
Fragen zu Schulabschlüssen
Welche Schulabschlüsse kann ich bei der VHS machen?
Sie können bei der VHS den Hauptschulabschluss und die Fachoberschulreife machen. Alle Schulabschlüsse sind staatlich anerkannt.
Wie bewerbe ich mich um einen Platz in den Schulabschlüssen?
Alles um eine Bewerbung für einen Schulabschluss bei der VHS finden Sie hier.
Was kostet der Schulabschluss-Lehrgang?
Alle Schulabschlüsse bei der VHS sind kostenfrei.
Sonstige Fragen
Wie finde ich den passenden Ansprechpartner bei der VHS?
Alle Ansprechpartner der VHS finden Sie hier. Allgemeine Auskunft erteilt die Mitarbeiterin an der Telefonzentrale unter 02232 94507-0.
Wann beginnt das Semester?
Die Mehrzahl der Kurse beginnt regelmäßig für das 1. Semester Ende Januar/Anfang Februar und für das 2. Semester Anfang September. Über den genauen Semesterbeginn informieren wir Sie auf der Startseite unseres Internet-Auftritts.
Wo befinden sich die Unterrichtsgebäude?
Die Adressen der Unterrichtsgebäude stehen im Programmheft, Sie finden eine Übersicht auch hier.
Gibt es Kurse mit Kinderbetreuung?
Die VHS bietet keine Kurse mit Kinderbetreuung an.
Darf ich mein Kind oder eine weitere Person zum Kurs mitbringen?
Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Teilnahme nur angemeldeten Personen gestattet.
Gibt die VHS Daten von Kursleitenden/Teilnehmenden weiter?
Die VHS unterliegt den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten an Dritte werden nicht weitergegeben. Ausnahmen hiervon sind nur erforderliche Daten, deren Weitergabe erforderlich ist (z.B. bei Prüfungen an Ministerien).