Anerkennung einer Schwerbehinderung
Die Gesellschaft, in der wir leben, schränkt Menschen mit Erkrankungen und nicht folgenlos verheilten Unfällen leider immer noch stark ein. Das Schwerbehindertenrecht soll Menschen mit Einschränkungen durch Krankheit oder Unfall die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt Hilfen, Nachteilsausgleiche und Rechte. Eine offizielle Feststellung der Schwerbehinderung ist wichtig, damit Betroffene die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen erhalten und gleichberechtigt am Leben teilnehmen können.
Die Referentin Bettina Sievers behandelt in ihrem Vortrag folgende Fragen:
- Ab welchem Grad gelte ich als behindert und ab wann gelte ich als schwerbehindert?
- Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Was gilt es bei der Ausfüllung des Antrages auf eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung zu beachten?
- Worauf kommt es bei der Feststellung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung an?
- Welche Hilfen und Nachteilsausgleiche stehen mir zu, wenn ich behindert oder schwerbehindert bin?
- Was bedeuten die Begriffe „Heilungsbewährung“ und „Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten“?
Die Referentin Bettina Sievers ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Sozialrecht.
| Kursnummer | 262-1715 |
| Beginn | Di., 10.11.2026, um 18:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
Videokonferenz online |
| Kursleitung |
Bettina Sievers
|
| Gebühr | 12,00 € |
Kurstermine 1
| – | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Dienstag • 10.11.2026 • 18:30 - 20:00 Uhr | Online-Kurs |