Das Betreuungsrecht
In Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises
Ein Unfall oder eine möglicherweise unerwartete Erkrankung können dazu führen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Unter welchen Voraussetzungen wird dann eine Betreuung angeordnet? Wie ist der weitere Ablauf eines Betreuungsverfahrens? Wer kann dann die gesetzliche Vertretung übernehmen? Was bedeutet das für Angehörige? Was kostet das? Der Gesetzgeber hat das deutsche Betreuungsrecht im Jahr 2023 vollständig neu gefasst. Dies brachte gravierende Änderungen mit sich, u.a. sind umfassende Herausforderungen und neue Aufgaben auch für familienangehörige Betreuer*innen hinzugekommen. Der langjährige Fachreferent und Leiter der Betreuungsbehörde Rhein-Erft-Kreis stellt in diesem Vortrag anschaulich und praxisnah die Grundlagen des Betreuungsrechts und des Ehegattennotvertretungsrechts dar.
| Kursnummer | 262-1719 |
| Beginn | Di., 01.12.2026, um 18:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
Ahl Schull, Unterrichtsraum 0.01 Bachstr. 97, 50354 Hürth |
| Kursleitung |
Bernd Löffler
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| Gebühr | 13,00 € |
Kurstermine 1
| – | Datum | Ort |
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| 1 | Dienstag • 01.12.2026 • 18:30 - 21:00 Uhr | Ahl Schull, Unterrichtsraum 0.01 |