Bildungsurlaub

Die VHS Rhein-Erft bietet Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz an.

Alle Bildungsurlaube der VHS Rhein-Erft finden Sie hier.

Zu jeder Kursbeschreibung im Internet wird der Stoffplan und die Mitteilung an den Arbeitgeber als Download angeboten.

Wenn Sie für die Dauer des Seminars von Ihrer Arbeit freigestellt werden wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Nach Seminarende erhalten Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung.

Die VHS Rhein-Erft ist eine nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannte Einrichtung. Als Nachweis gilt die Aufführung in der Liste der nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannten Einrichtungen im Regierungsbezirk Köln.

Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie im Internet unter  www.bildungsurlaub.de

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