Wenn Sie an einer der Veranstaltungen, die die VHS Rhein-Erft nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anbietet, interessiert sind und für die Dauer des Seminars von Ihrer Arbeit freigestellt werden wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Sie erhalten von uns eine Anmeldebescheinigung sowie nach Seminarende eine Teilnahmebescheinigung.
Weitere Informationen: Weitere Informationen finden Sie hier

Bildungsurlaub


Wenn Sie an einer der Veranstaltungen, die die VHS Rhein-Erft nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anbietet, interessiert sind und für die Dauer des Seminars von Ihrer Arbeit freigestellt werden wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Sie erhalten von uns eine Anmeldebescheinigung sowie nach Seminarende eine Teilnahmebescheinigung.
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