Öffentliche Bekanntmachungen

Veröffentlichung der VHS Rhein-Erft gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NW) in Kraft getreten. Der Verbandsvorsteher und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben.

Diese Angaben sind jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die geforderten Erklärungen der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, die Mitglieder der Verbandsversammlung sind, können ebenso in den Hauptämtern der jeweiligen Rathäuser eingesehen werden wie die Angaben der den Räten der vier Mitgliedsgemeinden angehörenden Mitgliedern der Verbandsversammlung.

Die Erklärungen der Mitglieder der Verbandsversammlung lesen Sie hier.


Elektronisches Vergabeverfahren (e-Vergabe)

Ab dem 01.08.2014 werden bei der VHS Rhein-Erft alle Vergabeverfahren elektronisch (e-Vergabe) durchgeführt. Bei der Durchführung aller Vergabearten wird ausschließlich die Vergabeplattform des Landes Nordrhein-Westfalen "Vergabemarktplatz Rheinland" genutzt.

Die kompletten Ausschreibungsunterlagen werden dort unter   www.evergabe.nrw.de zum Download bereitgestellt.

Eine einmalige und kostenlose Registrierung unter   www.evergabe.nrw.de wird vorausgesetzt. Die Nutzung des Portals ist für die Unternehmen kostenfrei. Für die Freischaltung des Zugangs wird lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Das Herunterladen der PDF-Dateien ist erst nach dem Einloggen im Account möglich.

Eine elektronische Angebotsabgabe ist noch nicht zugelassen. Somit müssen die Angebote weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Auf die beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben werden die Unternehmen direkt vom Vergabemarktplatz NRW über eine E-Mail hingewiesen. 


Aktuelle Ausschreibungen

Derzeit gibt es keine öffentlichen Ausschreibungen der VHS.