Patientenverfügung
Kursnummer | 241-1716 |
Kursstatus | Anmeldung möglich |
Beginn | Mi., 05.06.2024, 17.30 - 20.00 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Dozent/-in |
Bernd Löffler
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Kursort | VHS-Haus, B 1.01, An der Synagoge 2 in 50321 Brühl |
Kursgebühr | 11,50 € |
(In Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises)
Viele Menschen wünschen sich ein weitgehend selbstbestimmtes Leben auch beim Thema Sterben und möchten eine Patientenverfügung erstellen.
Allerdings besteht vielfach eine große Unsicherheit, was die Inhalte betrifft. Etliche lassen sich Versatzstücke in eine Generalvollmacht einbauen oder greifen auf eines der vorgefertigten Formblätter zurück, die von über 250 Organisationen angeboten werden. Spätestens nach dem aufsehenerregenden BGH Beschluss vom Juli 2016 (Xll ZB 61/16), erneut bestätigt durch einen BGH Beschluss im Februar 2017 (Xll ZB 604/15), ist klar geworden, dass viele Formblätter und Versatzstücke den rechtlichen Anforderungen nicht genügen.
Wem an der Verbindlichkeit seiner eigenen Vorstellungen gelegen ist und wer seine Angehörigen sowie Ärzte wirklich entlasten möchte, der sollte sich vorab gut informieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Patientenverfügung „wenn es einmal soweit ist“ nicht anerkannt wird oder gar dass der meist fachmedizinisch oder/und in der Thematik unkundige Laie etwas unterschreibt, was er gar nicht wollte, weil er Fachformulierungen in ihrer Tragweite falsch aufgefasst hat.
Der Vortrag informiert grundlegend über das Thema Patientenverfügung und greift neue Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung auf, so z.B. den 2020 ergangenen „Aschermittwochsbeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts.