Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnahmeberechtigung:

Jede Person ab dem vollendeten 15. Lebensjahr kann an Veranstaltungen der Volkshochschule Rhein-Erft teilnehmen.

Anmeldung:

Sie können sich online unter www.vhs-rhein-erft.de oder per E-Mail vhs@vhs-rhein-erft.de oder per Fax (02232 94507-47) oder schriftlich (Volkshochschule Rhein-Erft, Postfach 1960, 50309 Brühl) anmelden. Anmeldekarten finden Sie auf der letzten Umschlagseite des Programmheftes. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Sie können eine Ersatzveranstaltung angeben, für den Fall, dass die von Ihnen gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht ist. Durch die Anmeldung wird ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis begründet. Ein elektronischer Zugang nach § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz wird durch die Anmeldung per E-Mail nicht eröffnet.

Anmeldebestätigung:

Sie werden per E-Mail oder schriftlich benachrichtigt, ob ein Platz in der von Ihnen gewünschten Veranstaltung frei ist. In Verbindung mit dem entsprechenden Kontoauszug über die Zahlung der Teilnahmegebühr gilt diese Benachrichtigung als Bescheinigung z.B. für das Finanzamt.

Teilnahmegebühren:

Es gelten die bei jeder Veranstaltung ausgedruckten Gebühren.
Die Höhe der Gebühren errechnet sich aus der Zahl der Unterrichtstunden mal einem Gebührensatz pro Unterrichtstunde. Für Veranstaltungen, die für eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern ausgeschrieben sind, beträgt dieser Gebührensatz 2,60 €, bei 8 Teilnehmern 3,25 € und bei 6 Teilnehmern 4,30 € pro Unterrichtstunde. In den stärker freizeitorientierten Bereichen Kreativität und Gesundheit wird zu diesen Sätzen ein Aufschlag von 0,50 € pro Unterrichtstunde erhoben.
Zusätzlich wird für jede Veranstaltung eine Grundgebühr von 4,00 € fällig. Außerdem werden für Veranstaltungen mit einem erhöhten sächlichen, personellen oder verwaltungstechnischen Aufwand (z.B.: EDV-Seminare) Zuschläge erhoben. Für Exkursionen, Studienfahrten etc. gelten besondere Regelungen.
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Gebührensatzung der Volkshochschule Rhein-Erft vom 04. Dezember 2015 (ABl. Rhein-Erft-Kreis Nr. 54/2015 S. 32 ff.) festgesetzt.
Die Teilnehmergebühr wird mit der Anmeldung fällig. Für das SEPA-Lastschriftverfahren benötigt die VHS von Ihnen ein schriftliches Mandat. Mit einer Online-Anmeldung erteilen Sie der VHS Rhein-Erft ein SEPA-Lastschriftmandat und autorisieren die VHS Rhein-Erft Zahlungen von ihrem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen und weisen Ihr Kreditinstitut an, die von der VHS Rhein-Erft gezogenen Lastschriften einzulösen. Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrer Bank vereinbarten Bedingungen.
Sie erhalten dann bis spätestens 14 Tage vor der Abbuchung eine Benachrichtigung über den genauen Termin und den Betrag der Abbuchung. Eine Barzahlung oder eine Zahlung mit EC-Karte sind nur noch zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle möglich.

Gebührenermäßigung:

Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre sowie Bundesfreiwilligendienstler erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises eine Gebührenermäßigung von 30 %. Teilnehmer mit geringen Einkommen erhalten auf Antrag bei der Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Gebührenermäßigung von 50%. Inhaber von besonderen, durch die Stadtverwaltungen herausgegebenen Ausweisen zur Erlangung von Ermäßigungen, erhalten auf Antrag und bei Vorlage eines gültigen Nachweises eine Gebührenermäßigung. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den von den jeweiligen Städten getroffenen Festsetzungen. In besonders begründeten und nachgewiesenen Fällen, z.B. bei geringen Einkommen bzw. Familieneinkommen, kann die Teilnehmergebühr auf Antrag ermäßigt bzw. erlassen werden.
Kosten für Material, Lehr- und Lernmittel sowie für Studienfahrten sind von der Gebührenermäßigung bzw. –befreiung ausgeschlossen.

Gebührenerstattung:

Die Teilnehmergebühr kann nur erstattet werden, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, oder wegen der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abgesetzt wird.

Rücktritt:

Sie können eine Anmeldung schriftlich bis 14 Tage, bei Studienfahrten und Arbeitnehmerweiterbildungsveranstaltungen bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurücknehmen (Posteingang bei der VHS). Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nur möglich, wenn eine Ersatzteilnehmerin bzw. ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Eine Änderung des Dozenten oder des Raumes sowie der Ausfall von einzelnen Terminen, die nachgeholt werden, sind keine Gründe für eine Stornierung. Mit dem Widerspruch zu einer Abbuchung wird die Anmeldung nicht gleichzeitig storniert.

Lehrbücher:

Lehrbücher erhalten Sie nicht über die Volkshochschule, sondern über den örtlichen Buchhandel. Ausnahmen sind gekennzeichnet.

Teilnahmebescheinigung:

Bei regelmäßiger Teilnahme wird jedem Kursteilnehmer auf Antrag von der Volkshochschule eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Gebühr für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für laufende Kurse und Seminare, d.h. bis zum Beginn des nachfolgenden Semesters, ist in der Grundgebühr enthalten. Für die Ausstellung von Bescheinigungen für Kurse und Seminare aus vorangegangenen Semestern werden 5,00 € Verwaltungskosten erhoben.

Haftung:

Die Volkshochschule Rhein-Erft haftet nur für Schäden, wenn ihr ein Verschulden anzurechnen ist. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bei ausgefallenen Lehrveranstaltungen beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung der gezahlten Teilnehmergebühr.

Mitwirkung:

Allen an der Arbeit der Volkshochschule beteiligten Gruppen sind nach § 16 der Satzung der Volkshochschule Mitwirkungsrechte garantiert. Zu den Mitwirkungsveranstaltungen ergehen besondere Einladungen. 

Studienfahrten mit Bus:

Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten etwa 14 Tage vor der Fahrt die genauen Abfahrtszeiten, Zustiegsmöglichkeiten sowie Informationen über zusätzliche Kosten für Eintritte, Führungen u.ä. zugeschickt. Diese Zusatzkosten sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. Sie werden im Regelfall gleichzeitig mit der Teilnehmergebühr abgebucht. Nur in Ausnahmefällen werden sie im Bus bzw. zu Beginn der Veranstaltung in bar erhoben.

Hausordnung:

In den Unterrichtsstätten darf nicht geraucht werden!
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet!
Handys sind während des Unterrichts ab- bzw. stumm zu schalten!